Detailergebnis zu DOK-Nr. 33774
Die neuen "Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen" - Bearbeitungsstand Dezember 1985
Autoren |
H. Hülsen |
---|---|
Sachgebiete |
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Straßenverkehrstechnik 29 (1985) Nr. 6, S. 212-218
Die bisherigen "Richtlinien für abweisende Schutzeinrichtungen an Bundesfernstraßen (Ausgabe 1972)" und das "Merkblatt für Schutzplanken und Blendschutzzäune (Ausgabe 1974)" wurden zu neuen "Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen" zusammengefaßt und aktualisiert. Die Einführung ist im Lauf des Jahres 1986 vorgesehen. Sie enthalten die Abschnitte: Grundsätze für den Einsatz, passive Schutzeinrichtungen, Einsatzkriterien, konstruktive Ausbildung der Schutzplanken, andere Schutzeinrichtungen, Einbau und Wartung. Passive Schutzeinrichtungen werden in der Regel erst auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erforderlich. Autobahnen haben immer passive Schutzeinrichtungen, für die übrigen Straßen gelten besondere Einsatzkriterien. Bei Stahlschutzplanken werden eingesetzt: einfache Schutzplanken, einfache Distanzschutzplanken, doppelte Distanzschutzplanken, doppelte Schutzplanken. Der Einbau von Betongleitwänden und Anpralldämpfern bildet die Ausnahme. Gegenüber den bisherigen Richtlinien enthalten die neuen Richtlinien Angaben über neue Mindestlängen von Schutzplankenstrecken, eine deutlichere Differenzierung für den Einsatz von einfachen Schutzplanken oder Distanzschutzplanken und eine Beschreibung von Zusatzkonstruktionen zum Schutz von motorisierten Zweiradfahrern, Radfahrern und Fußgängern.