Detailergebnis zu DOK-Nr. 33822
Die Entwicklung des privaten Bauvertragsrechts im Jahre 1984
Autoren |
W. Jagenburg |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Neue Juristische Wochenschrift 38 (1985) Nr. 43, S. 2563-2575
Der Beitrag berücksichtigt die Rechtsprechung im Jahre 1984 und das bis Mai/Juni 1985 veröffentlichte Rechtsprechungsmaterial. Dabei nimmt die Rechtsprechung zur VOB einen breiten Raum ein. Aus der großen Zahl der behandelten Entscheidungen sei zu VOB/Teil A auf die Rechtsprechung des BGH verwiesen, wonach der Zuschlag auf ein Alternativangebot, das statt der laut Ausschreibung 5 Jahre betragenden Gewährleistungsfrist eine solche von nur 2 Jahren vorsieht, gegen die Vergaberegeln der VOB/A verstößt. Denn ein solches Angebot hätte ausgeschieden werden müssen. Der BGH hält aber an seiner Rechtsprechung fest, daß auch bei Verletzung der Vergaberegeln der übergangene Bieter keinen Schaden erleidet, wenn er nicht bei ordnungsgemäßer Wertung den Zuschlag erhalten hätte. Wie das LG Siegen hervorhebt, ist § 25 Nr. 2 Satz 2 VOB/A in Bezug auf den Zuschlag auf das annehmbarste Angebot zwar keine Schutzvorschrift zugunsten des Bieters (Auftragnehmers), jedoch ist ein stark unterkalkuliertes Angebot im Rahmen der Prüfung auszuscheiden. Sehr eingehend wird sodann die Rechtsprechung zu VOB/B u.a. zu den Problemen Vergütung, Ausführung der Bauleistung, Behinderung sowie Unterbrechung der Verjährung, Gefahrverteilung, Kündigung Gewährleistung, Schlußzahlung, Sicherheitsleistung, Abrechnung berichtet.