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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33824
Vorleistender Unternehmer kein Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers (BGH v. 27.6.1985 - VII ZR 23/84)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 16 (1985) Nr. 5, S. 561-564 / Zeitschrift für Baurecht 8 (1985) Nr. 6, S. 282-284
Fehler in der Abwicklung eines Vorunternehmers (Baustillstand) können dem Auftraggeber im Verhältnis zum Nachfolgeunternehmen regelmäßig nicht zugerechnet werden, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Denn insoweit ist der Vorunternehmer nicht Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers.