Detailergebnis zu DOK-Nr. 33844
Straßenbauliche Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Bewältigung aus der Sicht der Straßenplanung
Autoren |
R. Rümler |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels 5.10 Entwurf und Trassierung |
Köln: Die Straße in der siedlungsnahen Landschaft. Eingriff - Ausgleich - Gestaltung, Landschaftstagung 1985 - 23./24.9. in Darmstadt, S. 95-113, 2 B, 10 Q (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen)
Bei Eingriffen in Natur und Landschaft unterliegt die Fachplanung "Straßenbau" geregelten Verpflichtungen (§ 8 BNatSchG). Erheblichkeit und Nachhaltigkeit des Eingriffs sind entscheidend. Sie liegen vor, wenn Schönheit der Gestalt und typische Eigenarten von Grundflächen zerstört werden, wenn in einem betroffenen Landschaftsraum Biotope so verändert werden, daß Pflanzen und/oder Tiere nach Vollendung des Bauvorhabens sich nicht mehr in selbsterhaltender Gemeinschaft behaupten können, wenn sich Bauvorhaben auf den Naturhaushalt so auswirken, daß dessen Leistungsfähigkeit ein Menschenalter lang oder länger nachteilig verändert wird. Dem Straßenplaner stehen verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen und Maßnahmen zum Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen zur Verfügung. Der Katalog reicht von der Trassierung selbst über Tunnel bis hin zu Großraumverpflanzungen. Ersatzmaßnahmen im Landschaftsraum können anstelle von Ausgleichsmaßnahmen treten. Entscheidend ist dic rechtzeitige Beteiligung der Natur- und Landschaftsschutzstellen und eine komplette Darstellung aller notwendigen Maßnahmen und Regelungen in den Planfeststellungsunterlagen und ihre Sicherung im Planfeststellungsbeschluß.