Detailergebnis zu DOK-Nr. 33891
Überlegungen zur Anwendbarkeit des Spaltzugversuches auf Asphalte
Autoren |
W. Arand |
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Sachgebiete |
9.1 Bitumen, Asphalt |
Asphaltstraße 20 (1986) Nr. 1, S. 15-19, 7 B, 13 Q
Mittels festigkeitshypothetischer Überlegungen läßt sich auf der Grundlage einer verbesserten Schubspannungshypothese, die die Möglichkeit des Zugbruches einschließt, nachweisen, daß der Spaltzugversuch zur Ermittlung der Spaltzugfestigkeit nur auf Stoffe angewendet werden darf, deren Druckfestigkeit mindestens dreimal so hoch wie die Zugfestigkeit ist. Eine Betrachtung der Spannungsverteilung in zylindrischen Probekörpern beim Spaltzugversuch bestätigt diese prinzipielle Feststellung. Asphalte zeichnen sich dadurch aus, daß der Quotient aus Druckfestigkeit und Zugfestigkeit in hohem Maße temperaturabhängig ist. Bei hohen Temperaturen ist die Druckfestigkeit eines Asphaltes nur unwesentlich größer als seine Zugfestigkeit. Bei tiefen Temperaturen beträgt dagegen die Druckfestigkeit ein Vielfaches der Zugfestigkeit. Einwandfreie Spaltzugversuche können daher nur bei entsprechend tiefen Temperaturen durchgeführt werden, bei denen der Quotient aus Druck- und Zugfestigkeit mindestens den Wert 3 erreicht.