Detailergebnis zu DOK-Nr. 33929
Straßenbauliche Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Bewältigung aus der Sicht des Naturschutzes
Autoren |
R. Rosenstock |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Köln: Die Straße in der siedlungsnahen Landschaft. Eingriff - Ausgleich - Gestaltung, Landschaftstagung 1985 - 23./24. 9. in Darmstadt, S. 114-127 (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen)
Eine gute Planung kann auch zu dem Ergebnis kommen, daß man sie unterläßt. Politische Akzeptanz einer Straße ist selten mit der planerischen Optimierung gleichzusetzen. Das neuere Naturschutzrecht ist auch Planungsrecht. Seine Vorschriften haben eine Planungsrelevanz als Planungsziele = das, was man erreichen will, und als Planungsgrundsätze = das, was man beachten muß. Die Zielerreichung ist durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung bereits in der konzeptionellen Phase feststellbar. Sobald ein Ausnahmezustand die Schwelle zur Normauflösung (ganz oder teilräumlich) erreicht, werden Planungsgrundsätze verletzt. Die Probleme zwischen Straßenbau- und Naturschutzverwaltung sind nur deshalb vorhanden, weil ausgeglichen werden soll, was nicht ausgeglichen werden kann, sofern die Wertordnung zwischen Straße und Umwelt nicht im Einklang mit der Gesamtplanung ist. Beim Ausgleich ist zu unterscheiden zwischen Ausgleich durch Naturalrestitution, durch Entwicklung, durch qualitativen Ausgleich oder durch Ersatz im gleichen Naturraum (nur nach Forstgesetz). Die Betrachtungen über Ausgleichsabgaben haben einen speziell hessischen Akzent. These: Wirklicher Ausgleich ist nur durch Rückbau vorhandener Straßen möglich. Nicht vermeidbare Eingriffe durch Straßen erfordern zunächst die gesamtplanerische Optimierung.