Detailergebnis zu DOK-Nr. 33932
Formen und Inhalte von landespflegerischen Fachbeiträgen
Autoren |
F. Küster |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels 5.10 Entwurf und Trassierung |
Köln: Die Straße in der siedlungsnahen Landschaft. Eingriff - Ausgleich - Gestaltung, Landschaftstagung 1985 - 23./24. 9. in Darmstadt, S. 128-152, 3 B, 8 Q (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen)
Die Auffassung des Verfassers, daß die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein Instrument zur Vorbereitung der Entscheidungen ist und seine Forderung, die UVP in den Planungsprozeß zu integrieren, stehen nicht im Widerspruch, wenn die Zwischenergebnisse der UVP- Stufen als Zwischenentscheidungen für ein Project vom Planer berücksichtigt werden. Landespflegerische Beiträge sind der Teil der Straßenplanung. Es sind dies die Risikoeinschätzung zur Bedarfsermittlung (raumbezogen), die Umweltverträglichkeitsstudie zur Linienführung (variantenbezogen), der landschaftspflegerische Begleitplan zum Entwurf (projektbezogen) und der landschaftspflegerische Ausführungsplan (projektbezogen). Die querschnittsorientierte Landschaftsplanung geht von der Berücksichtigung aller Naturpotentiale aus und überläßt sie nicht den jeweiligen Fachbetrachtungen allein. Schon die Risikoeinschätzung kann zur Verwerfung einer Linie führen. In der nächsten Planungsstufe werden in einer Empfindlichkeitsuntersuchung konfliktarme Korridore ermittelt und Varianten beurteilt. Auch diese Stufe ist nicht endgültig, wenngleich sie schon Aussagen zur Vermeidung und zum Ausgleich enthält. Auch noch der folgende Iandschaftspflegerische Begleitplan kann aufgrund detaillierter Befunde zum negativen Ergebnis für das Projekt kommen. Ansonsten konkretisiert er die Inhalte aller UVP-Beiträge. Die Bedeutung der UVP geht aus den Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE 1985) hervor. Der Iandschaftspflegerische Begleitplan ist Teil des RE- Entwurfs. Leitgedanke muß immer das Vorsorgeprinzip zur Vermeidung unerwünschter Entwicklungen sein.