Detailergebnis zu DOK-Nr. 34014
Vom "verkehrsberuhigten Wohnbereich" zum "verkehrsberuhigten Bereich" (Orig. niederl.: Van woonerf naar erf)
Autoren |
H. Knoester S.P.R.L. van Herk |
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Sachgebiete |
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
Verkeerskunde 37 (1986) Nr. 1, S. 24-27130, 8 B, 7 Q
Schon 1976 wurden in den Niederlanden gesetzliche Regelungen für verkehrsberuhigte Wohnbereiche erlassen. Mittlerweile hat sich auch nach Einführung der 30 km/h - Zonen - Regelung herausgestellt, daß die in Wohnbereichen möglichen Maßnahmen auch für andere "Aufenthaltsbereiche" - z.B. für (verkehrsberuhigte) Geschäftsbereiche, Dorfbereiche (winkelerf, dorpserf) usw. - eingeführt werden sollten. Eine Arbeitsgruppe (betroffene Ministerien, Niederländischer Gemeindebund, Stiftung für wissenschaftliche Verkehrssicherheits-Untersuchungen, Zentrale Verkehrskommission der Polizei) hat daraufhin die Woonerf - Verordnung zu einer "Verordnung für verkehrsberuhigte Bereiche" umgearbeitet. Der Entwurf sieht u.a. die folgenden Neuerungen vor: Die Regelungen gelten für alle Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion. In diesen Bereichen soll nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden; Vorschriften über den maximalen Abstand zwischen besonderen Einrichtungen zur Geschwindigkeitsdämpfung entfallen jedoch. Durchgehende erhöhte Gehwege (Trottoirs) sind nicht zulässig, wohl aber auf andere Weise nur für Fußgänger reservierte Flächen. Beginn und Ende der Bereiche sind deutlich zu markieren, desgleichen Parkstände. Bei Bedarf sind besondere Ladezonen vorzusehen.