Detailergebnis zu DOK-Nr. 34102
Umweltverträglichkeit von Verkehrsberuhigung
Autoren |
W. Rüthrich |
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Sachgebiete |
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
Schriftenreihe des Instituts für Verkehrsplanung und Verkehrswegebau, Technische Universität Berlin H. 13, 1985, S. 9-24, 2 B, 1 T
Obwohl oder gerade weil Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung heute zum allgemeinen Planungsrepertoire gehören, stellt der Verfasser die daraus resultierende zwangsläufig vorausgesetzte Verbesserung der Wohnumfeldqualität in Frage, wenn sich diese ausschließlich an objektiven und rechnerisch nachvollziehbaren Größen orientiert. Anhand konkreter Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Darmstadt und in Nordrhein-Westfalen leitet er die Bedeutung subjektiver Empfindungen betroffener Personen als wichtiges Planungskriterium ab. Belegt wird dies durch Befragungen im Rahmen von Vorher-Nachher-Untersuchungen. Während in 6 Versuchsgebieten nach Einführung verkehrsberuhigender Maßnahmen eine objektive Schallpegelsenkung von 1 dB (A) ermittelt wurde, erbrachte die subjektive Beurteilung der jeweils 1 700 Befragten eine Lärmverringerung, die einer theoretisch berechenbaren Pegelabsenkung um 6-9 dB (A) entspricht. Andererseits zeigen eigene Untersuchungen des Verfassers, daß die Zunahme bei den subjektiv empfundenen Störungen durch Verkehrslärm bei zunehmender Verkehrsbelastung die rechnerische Zunahme der Schallimmission eindeutig übertrifft. Dabei wurde festgestellt, daß ein Schallpegel von 67 dB (A) als die Schwelle der Verkehrslärmbelastung angesehen werden kann, die Wohnungswahl und Abwanderung ins Umland beeinflußt. Die Akzeptanzgrenze liegt bei 70 dB (A) Außenschallpegel, unabhängig vom Vorhandensein passiver Schallschutzeinrichtungen.