Detailergebnis zu DOK-Nr. 34105
Ermittlung von Abgrenzungskriterien für die Bildung von verkehrsberuhigten Gebieten
Autoren |
W. Vogt |
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Sachgebiete |
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung 6.2 Verkehrsberechnungen, Verkehrsmodelle |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 427, 1984, 189 S., zahlr. B, T, Q
In einem (theoretischen) Modellgebiet mit rasterförmiger Straßennetzstruktur werden Größe, Art und Maß der Nutzung (Anteil der Wohnnutzung zu gewerblicher Nutzung) und Erschließungskonzeption (allseitige Durchlässigkeit, Undurchlässigkeit von Teilbereichen) variiert mit dem Ziel, im Rahmen einer Wirkungsanalyse verschiedene Wirkungen bzw. Kriterien hinsichtlich ihrer Eignung und Aussagefähigkeit für die Abgrenzung von verkehrsberuhigten Gebieten zu untersuchen. Als besonders geeignete Kriterien haben sich die Verkehrsbelastung im unter- und übergeordneten Netz, Lärmbelästigung und, bei bestimmten Voraussetzungen, Haltestelleneinzugsbereiche des ÖPNV erwiesen, während andere Kriterien nur vergleichende Aussagen zwischen einzelnen Netzfällen zulassen (z.B. Fahrleistung, Kraftstoffverbrauch, Schadstoffemissionen) nicht quantifizierbar sind (z.B. Verkehrssicherheit, Schadstoffemissionen) oder generell marginal sind (z.B. Fahrzeiten im untergeordneten Netz). Je nach Randbedingungen (v.a. Flächennutzung) ergeben sich Größenordnungen von 25-100 ha mit einem Optimum im Bereich von 50 ha; größere Gebiete sind hinsichtlich der Kfz.- Belastungen im übergeordneten Netz, des Lärms und der Haltestellenbereiche ungünstiger, kleinere vor allem hinsichtlich des Lärms.