Detailergebnis zu DOK-Nr. 34279
Der Schutz vor unzumutbarem Straßenverkehrslärm - zur praktischen Anwendung der straßenrechtlichen Schutzauflagenvorschriften -
Autoren |
U. Kuschnerus |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Deutsches Verwaltungsblatt 101 (1986) Nr. 9, S. 430-440
Gegenstand der sehr eingehenden Darlegung ist die Lärmvorsorge. Ausgehend von der Rechtsprechung des BVerwG zu den straßenrechtlichen Schutzauflagenvorschriften (wie § 17 Abs. 4 FStrG) wird auf die Probleme eingegangen. Ausführlich - mit juristischem und technischem Sachverstand - wird behandelt, welcher Pegel des Straßenverkehrslärms bei einer Entscheidung über die Lärmvorsorge zu berücksichtigen ist. Als Ergebnis wird im Interesse der Praktikabilität und der Justizibilität die Anwendung des Mittelungspegels befürwortet, der nicht um eine zusätzliche Anwendung von Spitzenwerten oder Spitzenpegeln ergänzt werden soll. Angewendet sollen die Immissionsgrenzwerte werden, wie sie im gescheiterten Entwurf eines Verkehrslärmschutzgesetzes enthalten waren. Zur Frage, ob an Stelle von Lärmschutz an der Straße sog. passiver Lärmschutz an der baulichen Anlage (z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern) in Betracht kommen kann, vertritt der Verfasser eine restriktive Auffassung. Er ist der Meinung, bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit seien die Kosten der Schutzanlagen einerseits und der Wert der gestörten Wohnruhe andererseits in Relation zueinander zu setzen. Zu den Grundsätzen, nach denen die für den (ersatzweisen) Entschädigungsanspruch maßgeblichen Faktoren zu ermitteln sind, kritisiert der Verfasser die vom BMV initiierten Methoden zur Ermittlung der Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs. Sie führe zu niedrigen Ergebnissen. Allerdings könne ein solches System, wenn es von andern Faktoren ausgeht, durchaus sachgerecht sein.