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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34281
Das planungsrechtliche Abwägungsgebot
Autoren |
C. Heinze |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 5 (1986) Nr. 2, S. 87-91
Bei einer Planfestlegung ist Rechtmäßigkeitsvoraussetzung eine Abwägung, die den allgemeinen Anforderungen an Ermessensentscheidungen genügt. Die Entscheidung muß außerdem nach dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip bei Abwägung aller vom Planvorhaben betroffenen und zutreffend bewerteten Belangen dem Verhältnismäßigkeitsgebot entsprechen, das die Verwaltung bei begründeten Zweifeln darzulegen hat. Nicht nachzuweisen braucht die Verwaltung, daß das Abwägungsgebot durch einen realen Abwägungsvorgang bei der zuständigen Behörde erfüllt worden ist. Etwas anderes könne aus keinem Rechtssatz hergeleitet werden. Mindestens kann die Verwaltung die Abwägung nachholen.