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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34282
Gesondertes Entschädigungsfeststellungsverfahren auch nach dem BBauG bei Einigung über den Grund der Inanspruchnahme (BGH v. 23. 5. 1985 - III ZR 10/84)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Deutsches Verwaltungsblatt 101 (1986) Nr. 8, S. 408-409 / Baurecht 17 (1986) Nr. 1, S. 85-88
Bei Einigung eines Eigentümers und der enteignungsbegünstigten Gebietskörperschaft in einem notariellen Vertrag über die Übertragung des zur Durchführung eines Bebauungsplanes benötigten Grundstücks ist - wie nach § 19 Abs. 2 a FStrG - auch im Bereich des BBauG ein gesondertes Entschädigungsfeststellungsverfahren vor der Enteignungsbehörde statthaft.