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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34283
Keine Alternativgewährleistungsregelung nach BGB oder VOB/B zulässig (BGH v. 21.11.1985 - VII ZR 22/85)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 17 (1986) Nr. 2, S. 200-202 / Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht 9 (1986) Nr. 2, S. 79-80
Die Bestimmung in einem formularmäßigen Bauvertrag, wonach Gewährleistung und Haftung des Unternehmers sich nach VOB/B bzw. nach BGB richten und bei unterschiedlicher Auffassung jeweils die günstigere für den Auftragnehmer gilt, ist unwirksam.