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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34288
Schäden an einem andern Gewerk (BGH v. 7.11.1985 - VII ZR 270/83)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 17 (1986) Nr. 2, S. 211-215 / Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht 9 (1986) Nr. 2, S. 67-69
Schäden, die durch mangelhafte Arbeiten eines Auftragnehmers an einem andern Gewerk als dem seinen entstanden sind, kann der Auftraggeber auch dann ersetzt verlangen, wenn er den Auftragnehmer nicht nach § 13 Nr. 5 VOB/B zur Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist aufgefordert hat. Hier handelte es sich um den Ersatz eines Schadens, der von vornherein neben dem Nachbesserungsanspruch besteht.