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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34290
Ansprüche des Auftragnehmers bei einem durch Vorunternehmer verursachten Baustillstand
Autoren |
S. Kraus |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 17 (1986) Nr. 1, S. 17-28
Der BGH hat mit Urteil vom 27.6.1985 - VII ZR 23/84 (DOK Nr. 33.824) entschieden, daß Fehler eines Vorunternehmers dem Auftraggeber im Verhältnis zum Nachfolgeunternehmer regelmäßig nicht zugerechnet werden können, da insoweit der Vorunternehmer nicht Erfüllungsgehilfe des Auftragnehmers sei. Verfasser analysiert anhand des der Entscheidung zugrundeliegenden Einzelfalles das Urteil und erhebt gegen die Rechtsprechung des BGH Bedenken.