Detailergebnis zu DOK-Nr. 34462
Die Konzession und der Betrieb des Autobahnsystems - rechtliche Betrachtungen (Orig. ital.: La consessione e la gestione del sistema autostradale - considerazione giuridiche)
Autoren |
M. di Pallotino |
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Sachgebiete |
5.1 Autobahnen |
Autostrade 28 (1986) Nr. 4, S. 23-33, 9 B, 5 Q
Das normative System der Konzession für den Bau und Betrieb von Autobahnen ist seit langem selbständig und vollständig. Verf. analysiert es vom juristischen, z.T. auch vom historischen und dogmatischen Standpunkt aus. Das "Grundgesetz" auf diesem Gebiet ist das Gesetz vom 24.7.1929 Nr. 1137. Vorläufer hatte es bereits in der französischen Gesetzgebung über den Eisenbahnbau vom 20.3.1865, aber auch in Italien mit Gesetz vom 9.5.1912 Nr. 1447, den Eisenbahnbau betreffend. Die Gründe für diese Lösung und deren Entwicklung (die nicht zuletzt in der Spezialisierung liegen) werden untersucht ebenso wie die unterschiedlichen Arten von Konzessionen, für die der Gegenstand der Konzession, nämlich das Bauobjekt, zugleich auch das Instrument der späteren Aktivitäten, nämlich des Betriebs, darstellt. Der juristische Status der Konzessionäre wurde nach dem genannten Gesetz aus 1929 mehrfach verändert, besonders nach den 50er Jahren. Die wichtigsten werden erläutert. Besondere Bedeutung kommt den Gesetzen zu, die den Bau des Autobahnnetzes "diszipliniert" haben, das heißt in den Rahmen längerfristiger Systemplanungen stellten, nachdem es vorher möglich war, Konzessionsanträge streckenbezogen ohne Konzeption eines Gesamtsystems zu stellen. Mit der Gesamtplanung wurde die ANAS beauftragt. Schließlich wird noch auf einige fundamentale Fragen im Zusammenhang mit Konzessionen eingegangen, wie Enteignung, die Übertragung öffentlicher Aufgaben, die Sostitution, insbesondere die daraus resultierenden Probleme mit der Verwaltung.