Detailergebnis zu DOK-Nr. 34555
Vorläufige Empfehlungen zur Vorfahrtregelung (Orig. niederl.: Voorlopige aanbevelingen voor het nemen van voorrangsmaatregelen)
Autoren |
P.E.M. Buck |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung |
Verkeerskunde 37 (1986) Nr. 5, S. 222-226, 3 B, 2 T, 6 Q
Die kürzlich veröffentlichten Empfehlungen zur Vorfahrtregelung haben vorläufigen Charakter, weil in den Niederlanden - abweichend von internationalen Regelungen - Kfz-Verkehr gegenüber langsamen Verkehrsteilnehmern noch bevorrechtigt ist, auch wenn letztere von rechts kommen. Die große Bedeutung der Vorfahrtregelung beruht darauf, daß z.B. 1983 rund 25 % aller Unfälle durch Mißachtung der Vorfahrt entstanden sind. Zur Vorbereitung der Empfehlungen dienten Literaturstudien und Befragungen. Für Straßen innerhalb von Ortschaften gelten die folgenden Empfehlungen: Gemischt genutzte Verkehrsflächen und Tempo- 30-Zonen: keine Vorfahrtregelung empfohlen bzw. zulässig. Straßen, die mit 50 km/h befahren werden dürfen: Vorfahrtregelung nach den örtlichen Verhältnissen empfohlen (d.h. auch rechts vor links möglich). Straßen, die mit 70 km/h befahren werden dürfen, müssen immer bevorrechtigt sein. Anschlüsse von gemischt genutzten Flächen und Tempo- 30-Straßen an Straßen, die schneller befahren werden dürfen, sind immer wartepflichtig. Bei Knotenpunkten von Straßen, die mit 50 km/h oder schneller befahren werden dürfen, sind für die Bevorrechtigung vor allem folgende Gesichtspunkte zu bewerten: Geschwindigkeit, Verkehrsbelastung, Ausbaustandard der Straßen. Für Straßen außerhalb bebauter Ortslagen ist i.a. die Hierarchie des Straßennetzes ausschlaggebend. Zusätzlich zu den oben erwähnten Gesichtspunkten sind hier die Sichtverhältnisse zu berücksichtigen.