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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34655
Aufrechnung mit Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung; Verjährung (BGH vom 25.4.1986 - VII ZR 262/85)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 17 (1986) Nr. 5, S. 576-577
Rechnet der Auftraggeber gegen die Klage des Auftragnehmers auf Vergütung mit seinem Anspruch auf Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung erfolgreich auf, so wird dadurch die Verjährung in Bezug auf die die Forderung auf Vergütung übersteigenden Gewährleistungsansprüche nicht unterbrochen. Denn der Auftraggeber hat sich mit seiner Aufrechnung im Rechtsstreit auf die Vergütung in Höhe des Kostenvorschusses beschränkt.