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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34655

Aufrechnung mit Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung; Verjährung (BGH vom 25.4.1986 - VII ZR 262/85)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 17 (1986) Nr. 5, S. 576-577

Rechnet der Auftraggeber gegen die Klage des Auftragnehmers auf Vergütung mit seinem Anspruch auf Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung erfolgreich auf, so wird dadurch die Verjährung in Bezug auf die die Forderung auf Vergütung übersteigenden Gewährleistungsansprüche nicht unterbrochen. Denn der Auftraggeber hat sich mit seiner Aufrechnung im Rechtsstreit auf die Vergütung in Höhe des Kostenvorschusses beschränkt.