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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34656
Bauzeitverzögerung (OLG Köln vom 14.6.1985 - 20 U 164/84)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 17 (1986) Nr. 5, S. 582-584
Es bleibt dahingestellt, ob der Auftraggeber grundsätzlich Verzögerungen im Zurverfügungstellen der Vorgewerke zu vertreten hat, wenn der Vorunternehmer säumig ist. Anders ist es, wenn sich der Auftraggeber jedoch für die eingetretenen Verzögerungen im Hinblick auf die ihm obliegende Vortrags- und Beweislast nicht entlasten kann. Auch in einer vertraglich erlaubten Verschiebung von Bauzeiten gegenüber vorherigen Zeitplänen kann eine zum Ersatz verpflichtende Behinderung i.S. von § 6 Nr. 6 VOB/B vorliegen. Sieht ein Bauvertrag das Recht des Auftraggebers vor, die Bauzeit zu verschieben, so hat dies nicht zur Folge, daß der Unternehmer mit Ansprüchen nach § 2 Nr. 5 und § 6 Nr. 6 VOB/B ausgeschlossen ware.