Detailergebnis zu DOK-Nr. 34668
Öffentlicher Personennahverkehr und Zonen-Geschwindigkeits-Beschränkungen
Autoren |
H.-D. Franz F. Müller-Eberstein R. Thomin |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Städtetag 39 (1986) Nr. 10, S. 683-686
Seit dem Erlaß der Verordnung über die versuchsweise Einführung einer Zonen-Geschwindigkeits- Beschränkung vom 19.2.1985 wird in nahezu allen Städten der Bundesrepublik Deutschland über eine Umsetzung der Verordnung für mehr oder weniger große Wohngebiete diskutiert. Die dazu vorgesehenen Maßnahmen reichen von einfachen Beschilderungen bis zu weitgehenden Straßenraumgestaltungen, mit entsprechend unterschiedlichen Auswirkungen aut den ÖPNV. Einzelne kurze Abschnitte mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit können vom ÖPNV i.d.R. durch die Fahrplantoleranzen aufgefangen werden. Die auf langen oder auf mehreren kurzen Abschnitten mit geringen Höchstgeschwindigkeiten entstehenden Verspätungen und Anschlußgefährdungen sind jedoch nicht mehr auszugleichen. Eine Verlängerung der Fahrzeiten und damit auch der Wagenumlaufzeiten infolge von geringeren Zonengeschwindigkeiten führt zu Mehrkosten beim Verkehrsbetrieb und verschlechtert die Attraktivität des ÖPNV und steht den Zielsetzungen und Bestrebungen entgegen, die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zu erhöhen sowie Anschlüsse und Wagenumläufe zu optimieren. Deshalb sollte es das Ziel der Entscheidungsträger sein, derartige Zonen örtlich so differenziert zu begrenzen und die Haltepunkte so anzuordnen, daß der ÖPNV eine attraktive Bedienungsmöglichkeit behält, gleichzeitig aber die gewünschte Sicherheit und das angestrebte verkehrsberuhigte Umfeld entstehen können. Bei Einhaltung der entsprechenden Hinweise und Empfehlungen, die zu der Zonenverordnung erarbeitet wurden, müßte dieses Ziel erreichbar sein.