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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34764

Zur Beurteilung eines angeblichen Kalkulationsirrtums bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (BGH vom 9.12.1985 - III ZR 188/84)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 17 (1986) Nr. 3, S. 334-336 / Zeitschrift für Bauwelt 9 (1986) Nr. 3, S. 128-129

Grundsätzlich trägt derjenige, der aufgrund einer für richtig gehaltenen, in Wirklichkeit aber unzutreffenden Berechnungsgrundlage einen bestimmten Preis oder einer Vergütungsforderung ermittelt und seinem Angebot zugrundelegt, auch das Risiko dafür, daß seine Kalkulation zutrifft. Strittig ist, ob das nur für den "internen" (verdeckten) oder auch für den "externen" (offenen) Kalkulationsirrtum gilt, der dann vorliegen würde, wenn die dem Preis zugrundeliegende Kalkulation ausdrücklich zum Gegenstand der Vertragverhandlungen gemacht wurde.