Detailergebnis zu DOK-Nr. 34815
Zur Klassifizierung von Verkehrslasten hinsichtlich der Bemessung von Fahrbahnbefestigungen
Autoren |
A. Gerlach |
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Sachgebiete |
11.1 Berechnung, Dimensionierung, Lebensdauer |
Wechselwirkung zwischen Fahrzeug und Fahrbahn, FGSV-Kolloquium am 24./25. Oktober 1985 in Karlsruhe. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1986, S. 71-74, 5 B, 14 Q
Im Rahmen eines Forschungsvorhabens an der TU Hannover werden zur Zeit die Bauklassengrenzen der Bemessungsrichtlinien (RStO 86) überprüft. Hierfür ist nicht nur die Verkehrsbelastung nach Größe, Konfiguration, Verteilung und Anzahl zu ermitteln, sondern auch ein allgemeingültiges Schadensgesetz als Bewertungsmaßstab festzulegen, der die Auswirkungen der Verkehrslasten anforderungsgerecht beschreibt. Das bekannteste, aus dem AASHO Road Test abgeleitete Schadensgesetz (4. Potenz- Regel) gilt im Grunde nur für die dort untersuchten Befestigungen und das Verhaltenskriterium "Befahrbarkeit". Die Bewertung des Untergrundverhaltens allein führt für das Kriterium "maximale Axialdruckspannung auf das Planum" zu einem Schadensgesetz mit der Potenz 12,86. Für die Bewertung der Spurrinnenbildung gibt es keine feste Lastäquivalenz, sondern an deren Stelle tritt eine variable Äquivalenzfunkticn. Das bedeutet, daß die Äquivalenzbeziehungen wegen ihrer Abhängigkeit vom Befestigungssystem und -zustand nicht isoliert für die Verkehrslasten, sondern immer nur in Zusammenhang mit den Abmessungen und Eigenschaften der Befestigungen angegeben werden können. Diese Feststellung gilt auch für die Ermüdung (Schadenskriterium Dehnung an der Asphaltunterseite), während die Ermüdungsbeziehungen für Betondecken wieder zu einer festen Lastäquivalenz mit der Potenz 12,6 führen. Vor der Festlegung von Bauklassengrenzen müssen daher zunächst Beurteilungskriterien für die Betriebstauglichkeit verbindlich definiert werden, die zu technisch gleichwertigen Bauweisen und Dickenabstufungen führen.