Detailergebnis zu DOK-Nr. 35040
Möglichkeiten und Grenzen der Regelung im landschaftspflegerischen Begleitplan
Autoren |
B. Schriewer |
---|---|
Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, Laufener Seminarbeiträge 1/85, Kolloquium 4.-6.12.1985 in Ulm, S. 43-47, 8 Q
Verf. erläutert den Inhalt des landschaftspflegerischen Begleitplanes (§ 8 Abs.4 BNatSchG) und sein Verhältnis zur Fachplanung Straße aus juristischer Sicht. Die landschaftspflegerische Begleitplanung als der den gesamten Prozeß der Straßenplanung begleitende Beitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege (und damit die Anwendung der Eingriffsregelung) ist integraler Bestandteil der Fachplanung. Hervorgehoben werden die rechtlichen und planerischen Konsequenzen für die Straßenplanung im Hinblick auf die Begriffe Vermeidung, Verminderung von Eingriffen sowie Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft. Es werden abschließend Antworten auf Problemfragen gegeben, die in der Praxis der Straßenbauverwaltungen oft auftauchen, z.B. ob bei älteren Planungen die verbindliche Regelung von landespflegerischen Maßnahmen aus der Planungsentscheidung ausgeklammert werden kann oder ob die §§ 1, 2 und 8 BNatSchG Planungsleitsätze oder lediglich abwägungserhebliche Belange sind.