Detailergebnis zu DOK-Nr. 35072
Die Nutzung der Solarenergie in der Straßenverkehrstechnik - Teil 2
Autoren |
H.-H. Meseberg |
---|---|
Sachgebiete |
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) |
Straßenverkehrstechnik 31 (1987) Nr. 2, S. 41- 43, 2 B, 1 Q
In Teil 1 (SVT 1987/1, S. 18-23) sind die lichttechnischen Anlagen auf Straßen beschrieben, die zur Zeit mit Elektroenergie betrieben werden und für den Einsatz photovoltaischer Solarenergie in Frage kommen. Die folgenden Ausführungen erstrecken sich auf Einrichtungen, die über große Entfernungen Nachrichten übermitteln. Im allgemeinen ist hierfür die Bundespost zuständig. Notrufsäulen scheiden deshalb für Solarzellenbetrieb aus. Temperaturmeldegeräte als Vorläufer von Glatteiswarngeräten wurden in Bayern mit Solarenergie ausprobiert. Eine Anlage mit Solarenergie arbeitet seit zwei Jahren einwandfrei ohne Wartung. Glatteiswarngeräte sollten ebenfalls dafür geeignet sein. Bei Nebelwarngeräten und Zählgeräten ist der Einsatz von Solarenergie noch nicht erprobt. Abgesetzte Funkstellen, die bei größeren Entfernungen die Verbindung zwischen Betriebsfahrzeug und Zentrale herstellen, wurden im Bereich von Autobahnmeistereien installiert, die Solaranlage wurde jedoch gestohlen. Auf Grund des Wegfalls von Wartungskosten sollen sich die Anschaffungskosten rentieren. Die Solartechnik ist erst 10 Jahre alt und bedarf weiterer Forschungsarbeit.