Detailergebnis zu DOK-Nr. 35133
Untersuchungen zum Rechtsfahrgebot auf Bundesautobahnen
Autoren |
R. Hotop |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Straßenverkehrstechnik 31 (1987) Nr. 1, S. 1-7, 13 B, 2 T, 5 Q
Weder die StVO noch die Rechtsprechung fordern, daß nach jedem Überholvorgang auf BAB- Richtungsfahrbahnen auf den rechten Fahrstreifen zurückgewechselt werden muß. Anhand von empirischen Daten über die Fahrstreifenbelegung, die fahrstreifenspezifischen Geschwindigkeiten und das Überhol- und Spurwechselverhalten sowie von Modellüberlegungen wird untersucht, ob dem Rechtsfahrgebot genügend nachgekommen wird und welche Auswirkungen eine striktere Beachtung hätte. Die Untersuchungen belegen die These, daß der rechte Fahrstreifen nicht voll ausgenutzt wird; andererseits wird aufgezeigt, daß die Richtgeschwindigkeit auf den Überholungsstreifen ohnehin wenig eingehalten wird und daß eine konsequentere Durchsetzung des Rechtsfahrgebotes Pkw- Fahrern mit hohen Wunschgeschwindigkeiten noch höhere Geschwindigkeiten auf den linken Fahrstreifen ermöglichen würde. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Nachteilen für die Fahrer werden Veränderungen der gegenwärtigen Praxis nicht für sinnvoll gehalten.