Detailergebnis zu DOK-Nr. 35136
Richtlinien zur Festlegung von Strecken, auf denen die Geschwindigkeitsbegrenzung von 55 mph angehoben werden könnte (Orig. engl.: Guidelines for determining where the 55-mph speed limit could be raised)
Autoren | |
---|---|
Sachgebiete |
5.1 Autobahnen 5.15 Verkehrsablauf (Verkehrsfluss, Leistungsfähigkeit, Bemessung) 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Ite Journal 57 (1987) Nr. 1, S. 21-25, 2 B
Das ursprünglich aus Energiegründen Anfang 1974 in den USA eingeführte generelle Tempolimit von 55 mph wurde später beibehalten, weil dadurch auch erhebliche Sicherheitsgewinne erzielt wurden. Inzwischen gibt es aber zunehmend Forderungen, von der generellen Regelung abweichen und örtlich angepaßt höhere Geschwindigkeiten zulassen zu können. Der Beitrag ist das Ergebnis einer vom ITE gebildeten ad-hoc-Gruppe, die hierzu entsprechende Kriterien entwickeln sollte. Es werden zunächst, nach Straßenkategorien getrennt, die Entwicklung der Unfallraten seit 1967 dargestellt und die Argumente für und gegen eine Lockerung der generellen Geschwindigkeitsregelung aufgezeigt und erörtert. Anschließend werden im wesentlichen 5 Kriterien definiert und kurz erläutert, die als Voraussetzung für höhere Tempolimits erfüllt sein sollten: 1. Nur Autobahnabschnitte mit hohem Entwurfsstandard und kontrollierten Zufahrten; 2. Los = C und Verkehrsdichten < 30 Pkw - E/Meile, Spur; 3. Abschnittslänge = 10 Meilen; 4. Vorliegen von verkehrstechnischen Untersuchungsergebnissen und 5. Pflicht zur Überwachung und Analyse des Verkehrsgeschehens und der Unfälle nach einer Neuregelung.