Detailergebnis zu DOK-Nr. 35150
Theorie und Praxis des Schülerverkehrs und seine besondere Bedeutung für den Regionalverkehr
Autoren |
E. Christ |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
47. Internationaler Kongreß der UITP in Lausanne H. 2, 1987, S. 3-19, 31 B
Schüler sind in vielen Verkehrsunternehmen des Regionalverkehrs die mit Abstand wichtigste Fahrgastgruppe. Der Prozeß der baldmöglichen Abwanderung der Schüler zum IV trifft die Betriebe des Regionalverkehrs, deren Schüleranteil bis zu 70 % ausmachen kann, ungleich stärker als die in Städten und Ballungsräumen tätigen Verkehrsbetriebe, die diesen Effekt mittels anderer starker Fahrgastgruppen eher kompensieren können. Die Verkehrsunternehmen müssen sich in der Schülerbeförderung einem öffentlichen Dienstleitungsauftrag stellen, der als klassische Pflichtaufgabe verstanden werden kann. Die UITP hat den Schülerverkehr zum Schwerpunkt-Thema des Ausschusses für Regionalverkehr anläßlich des Kongresses 1987 erklärt und im Sommer 1986 eine umfangreiche Fragebogenaktion durchgeführt, über deren Ergebnisse in dem vorliegenden Aufsatz berichtet wird. Insgesamt konnten ca. 80 Antworten von Verkehrsbetrieben aus westeuropäischen Ländern und Tunesien in die Auswertung einbezogen werden. Folgende wesentliche Sachkomplexe werden basierend auf den Fragebogenergebnissen behandelt: die verkehrliche Bedeutung des Schülerverkehrs; die wirtschaftliche Bedeutung des Schülerverkehrts absolut und im Vergleich zu den übrigen Einnahmen; die Praxis der öffentlichen Ausgleichszahlungen und der Subventionierung im Schülerverkehr; die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Ausmaß der gesetzlichen Schülerfreifahrt; die Organisation und betriebliche Abwicklung des Schülerverkehrs, hier insbesondere die Einbindung in den Linienverkehr und die Bewältigung des betrieblichen Spitzenlastproblems; der Sicherheitsaspekt im weitesten Sinne, d.h. vom Versicherungsschutz über die Fahrzeug- und Haltestellenausrüstung bis hin zu speziellen Verhaltensregeln für das Fahrpersonal.