Detailergebnis zu DOK-Nr. 35222
Auswirkung einer Erhöhung der Achslasten von Nutzfahrzeugen
Autoren |
J. Eisenmann A. Hilmer |
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Sachgebiete |
14.4 Fahrzeugeigenschaften (Achslasten, Reifen) |
Straße und Autobahn 38 (1987) Nr. 6, S. 207-210, 4 B, 7 Q
In der gültigen STVZO ist für die Dimensionierung der Straßenbefestigungen eine maximale Achslast von 10 t ursprünglich festgesetzt worden. Im Jahre 1986 erfolgte eine Erhöhung auf 11 t. Eine weitere Erhöhung wird zur Zeit in der EG diskutiert. Der Arbeitsausschuß "Bemessung flexibler Fahrbahnbefestigungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen" (Leiter Dr.-Ing. von Becker) befaßt sich mit diesem Problem. Einen Beitrag zu dieser Frage stellen die Untersuchungen des Prüfamtes für Bau von Landverkehrswegen, TU München dar, die im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums zur Abschätzung der Auswirkungen einer generellen Erhöhung der zulässigen Achslast von Nutzfahrzeugen durchgeführt wurden. Sie kommen zu der Schlußfolgerung, daß nachdem die Mehrzahl der Nutzfahrzeuge die zulässige, erhöhte Achslast von 11 t ausnutzt, die damit verbundene Erhöhung der Straßenbeanspruchung bei Neubau durch eine dickere Straßendecke, bzw. bei einer Sanierung durch eine Verstärkung des vorhandenen Deckenaufbaues, berücksichtigt werden sollte. Je nach Deckenart macht die erfolgte Achslasterhöhung eine Verstärkung um 15 bis 20 mm und die in einigen Jahren zu erwartende Erhöhung auf 11,5 bis 12 t um 20 bis 35 mm notwendig. Bei den bituminösen Decken ist außerdem eine erhöhte Spurbildung in Betracht zu ziehen.