Detailergebnis zu DOK-Nr. 35296
Die Asphaltbauweise nach den neuen ZTV-LW 87
Autoren |
R. Dübner |
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Sachgebiete |
11.2 Asphaltstraßen |
Straße und Autobahn 38 (1987) Nr. 7, S. 264-270, 7 B, 8 T
Besondere Richtlinien für den ländlichen Wegebau sind notwendig, weil die Anwendung der Regelwerke ZTVT, ZTV bit und RSTO des Landstraßenbaues nicht finanzierbar sind. Die Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege TV-LW 76 wurden zu Richtlinien ZTVLW 87 umgearbeitet. Die für die Asphaltbauweise neuen Erkenntnisse werden erörtert. Änderungen gegenüber der TV-LW 75 betreffen die Anforderungen an die Standfestigkeit, die Feststellung, daß Asphaltbefestigungen für alle auf ländlichen Wegen auftretenden Verkehrsbelastungen geeignet sind. Es wird empfohlen, für ländliche Wege hohen Bindemittelgehalt und niedrigen Hohlraumgehalt vorzusehen. Neugeregelt werden die Grenzwerte für die Mischguttemperaturen. Ein Mindesteinbaugewicht der Tragdeckschicht mit 150 kg/m2 (etwa 6 cm) wurde vorgeschrieben. Weitere Änderungen betreffen die Prüfungen und die Abrechnung. Die Gewährleistungszeit ist mit 2 Jahren unverändert geblieben. Die neuen ZTV-LW stellen ein ausgewogenes Technisches Regelwerk dar, das einen von der Dimensionierung her sehr sparsamen, aber dennoch auf lange Nutzungsdauer gezielten und darum wirtschaftlichen Wegebau beschreibt.