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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35325
Anbauverbot bei beabsichtigter Errichtung einer zusätzlichen baulichen Anlage auf einem Grundstück mit unmittelbarer Zufahrt (BVerwG v. 8.8.1986-4 C 3/85)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.5 Nachbarrecht, Anbaurecht |
Neue Juristische Wochenschrift 40 (1987) Nr. 8, S. 457-458
Die Errichtung einer zusätzlichen baulichen Anlage (hier Büro- und Lagergebäude) auf einem bebauten Grundstück mit vorhandener Zufahrt zur Bundesstraße außerhalb des Erschließungsbereichs der Ortsdurchfahrten fällt unter das Anbauverbot des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FStrG. Unmittelbare oder mittelbare Zufahrten oder Zugänge zu Bundesstraßen führen wegen des Ein- und Ausfuhrverkehrs und des auf die Bundesstraße gelangenden Fußgängerverkehrs typischerweise zu Verkehrsgefährdungen. Weitere Bauwerke würden auch den vom Grundstück ausgehenden oder dort hinführenden Verkehr verstärken.