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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35335
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Schlußrechnung zur Fälligkeit(BGH v. 9.10.1986-VII ZR 249/85)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 18 (1987) Nr. 1, S. 95-96
Bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages bedarf es für die Fälligkeit der Vergütung für erbrachte Leistungen oder vergütungsgleiche Forderungen (z. B wegen entgangenen Gewinns) zwar keiner Abnahme des unfertigen Bauwerks, wohl aber die Erteilung einer Schlußrechnung nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B.