Detailergebnis zu DOK-Nr. 35437
Erfahrungen mit den Elementen des differenzierten Bedienungsmodelles
Autoren |
J. Fiedler |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Sonderdruck aus "nahverkehrs-praxis" 34 (1986) Nr. 10, S. 400-405, 4 B, 7 Q
Mitte 1982 hatte der Verfasser das differenzierte Bedienungsmodell mit der Aufforderung zu "mehr Phantasie bei der Verkehrsbedienung ländlicher Gebiete" erstmals vorgestellt. Damals lagen nur wenig praktische Erfahrungen hierzu vor, zwischenzeitlich hat sich dieses deutlich geändert. Das differenzierte Bedienungsmodell besteht aus 3 Komponenten: a) dem räumlich, zeitlich und konzessionsrechtlich gebundenen Verkehr in Form der Linienverkehre mit Bussen und Bahnen gemäß § 42 und § 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als Grundgerüst (Primärsystem) öffentlicher Bedienung; b) dem teilgebundenen Verkehr in Form der Freistellungsverkehre (bes. im Schülerverkehr) und des Gelegenheitsverkehrs mit Taxen und Mietwagen nach § 47 bzw. § 49 PBefG oder mit Anruf-Sammeltaxen, einer neuen Bedienungsweise, als Sekundärsystem; c) dem ungebundenen Verkehr in Form des privaten Mitnahmeverkehrs, bestehend aus Fahrgemeinschaften, Zusteigermitnahme und Autostop (Trampen, Anhalterverkehr) als Tertiärsystem. Positive Erfahrungen bei dem gebundenen Verkehr konnten z.B. mit Verbesserungen der Fahrgastinformationen gemacht werden. Bei dem teilgebundenen Verkehr wird besonders über erfolgreiche Erprobungen bei den vielerorts eingesetzten Anruf-Sammeltaxen (AST) berichtet. Als Beispiel für die ungebundene Verkehrsbedienung wird der Modellversuch "Zusteiger-Mitnahme" angeführt und über erste Ergebnisse berichtet. Generell wächst die Einsicht, daß mit dem Linienverkehr herkömmlicher Art die Probleme des Schwachlastverkehrs nicht zu lösen sind und deshalb ergänzende Bedienungsformen herangezogen werden müssen, wenn der ÖPNV seine Attraktivität als System nicht verlieren soll.