Detailergebnis zu DOK-Nr. 35519
Kfz-Kostenvergütungen und Geschäftswagen in den Niederlanden (Orig. niederl.: Autokostenvergoedingen en zakenauto's in Nederland - Teil I, Teil II)
Autoren |
A.I.J.M. van der Hoorn W.J. Harrison G.M. Nyman |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren |
Verkeerskunde 38 (1987) Nr. 3, S. 130-134, 4 T, 7 Q / Verkeerskunde 38 (1987) Nr. 4, S. 200-202, 2 B, 1 T
Die wirtschaftliche Rezession hat zu einem engeren Zusammenhang zwischen Kfz-Benutzung und Kfz-Kosten geführt. Dabei spielt es eine Rolle, daß ein Teil der Kfz-Kosten vom Arbeitgeber übernommen wird bzw. steuerlich absetzbar ist. In einer dreistufigen Untersuchung (Befragung von Kfz-Benutzern) wurde ermittelt, wie hoch die Vergütungen bzw. die steuerlichen Entlastungen sind. Private Pkw-Benutzer erhalten Vergütungen für Dienstfahrten und für Fahrten zur Arbeitsstätte; i.M. bezahlen sie aber 88 % der gesamten Kfz-Kosten selbst. Die Kosten für Geschäftswagen bezahlt der Betrieb; für private Nutzung wird allerdings in vielen Fällen ein Anteil von 20 % als steuerpflichtiges Einkommen angerechnet. Der privat aufzubringende Kostenanteil liegt für diese Pkw viel niedriger; bei Pkw von Familienbetrieben (mit privater Nutzung) erreicht er 22 %, bei reinen Geschäftswagen oft nur 2 %. Insgesamt werden 78 % der in den Niederlanden gefahrenen km privat bezahlt und der Rest vom Arbeitgeber oder von der Steuer. Für überwiegend geschäftlich genutzte Pkw resultiert ein Geldvorteil von bis 350 bis 3000 Gulden jährlich; bei Privatnutzung werden 20 % davon weggesteuert. Für private Pkw ist der Vorteil weitaus geringer. Insgesamt darf daher festgestellt werden, daß die mittleren Entschädigungen für Kfz-Kosten nicht "exzessiv" genannt werden können.