Detailergebnis zu DOK-Nr. 35524
Die Berücksichtigung von Umweltbelangen beim Straßenbau
Autoren |
U. Kuschnerus |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Öffentliche Verwaltung 40 (1987) Nr. 10, S. 409-418
In dem Aufsatz, der auf einem Referat bei einem Fortbildungsseminar der VSVI NW beruht, wird zunächst der Wandel im gesellschaftlichen Bewußtsein angesprochen, der beim Straßenbau und beeinflussend beim Straßenrecht von besonderer Bedeutung ist. Bei näherer Umschreibung der Umweltbelange und ihrer Berücksichtigung wird von Art. 3 der EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgegangen. Im Ansatz gibt die EG-Richtlinie grundsätzlich nur das wieder, was nach der Rechssprechung der Verwaltungsgerichte bei Planungsentscheidungen unter dem Gesichtspunkt des Abwägungsgebotes materiell zu berücksichtigen ist. Für die Straßenplanung ist eine abwägende Berücksichtigung der Umweltbelange in dreifacher Hinsicht von Bedeutung: Ausgestaltung der Straße selbst (Aufteilung in Verkehrsflächen und sonstige Straßenbestandteile, Straßendimensionierung), unmittelbare Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung (z.B. Landinanspruchnahme), mittelbare Auswirkungen (Umweltschutz).