Detailergebnis zu DOK-Nr. 35526
Neue Rechtssprechung zur Verkehrssicherungspflicht anhand ausgewählter Problemkreise
Autoren |
W. Berr |
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Sachgebiete |
3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes |
Deutsches Autorecht (DAR) Nr. 8, 1987, S. 256-259, 63 Q (ADAC)
Dem Aufsatz liegt die Rechtssprechung zugrunde. Der Inhalt der Straßenverkehrssicherungspflicht geht dahin, die öffentlichen Verkehrswege möglichst gefahrlos zu erhalten sowie im Rahmen des Zumutbaren alles zu tun, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu begegnen. Kein Verkehrsteilnehmer kann aber z.B. nicht mit einer völlig ebenen Fahrbahn rechnen; gewisse Unebenheiten sind in Kauf zu nehmen. Bei Verwerfungen durch Hitzeaufbrüche ist die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung und Kennzeichnung der Gefahrenstelle durch Verkehrszeichen erforderlich. Schmale von der Fahrbahn abgegrenzte Bankette brauchen - außer bei Höhenunterschieden von 15 cm und mehr - nicht besonders gekennzeichnet werden. Bei Beschädigung eines Pkw durch einen herausragenden Kanaldeckel kann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen. Bei Bäumen beschränkt sich die Untersuchungspflicht bei Fehlen besonderer Verdachtsmomente grundsätzlich auf eine jährliche Gesundheits- und Zustandsprüfung. Die Verkehrssicherungspflicht erfaßt auch die Überwachung von Radwegen. Auf Parkplätzen hängt der Umfang der Verkehrssicherungspflicht von ihrem allgemeinen Zustand und den örtlichen Verhältnissen ab. Durch bauliche Maßnahmen in einem verkehrsberuhigten Bereich wird nicht ohne weiteres die Verkehrssicherungspflicht verletzt, da in diesen Bereichen nur Schrittgeschwindigkeit zulässig ist.