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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35535
Keine Abschlagszahlungen nach Kündigung eines Bauvertrages (BGH v. 26.2.1987 - VII ZR 217/85)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 18 (1987) Nr. 4, S. 453-454 / Zeitschrift für Baurecht 10 (1987) Nr. 4, S. 200-201
Die in § 16 Nr. 1 VOB/B geregelte Abschlagszahlung bezweckt, den vorleistungspflichtigen Auftragnehmer zu entlasten und zu schützen. Ist ein Bauvertrag gekündigt, so sind die Gründe für Abschlagszahlungen weggefallen, so daß der Auftragnehmer keine Abschlagszahlung mehr fordern kann. Vielmehr muß er seine Leistung abschließend berechnen.