Detailergebnis zu DOK-Nr. 35551
Verkehrsberuhigung und Straßenraumgestalt
Autoren |
A. Moritz |
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Sachgebiete |
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
Stadt Region Land H. 62, 1987, Teil I, S. 23-31, 38 B (Institut für Stadtbauwesen, RWTH Aachen)
Defizite, die während der letzten Jahrzehnte durch die zu einseitig auf Kfz-Verkehr ausgerichtete Straßenplanung entstanden sind, sollen in jüngerer Zeit durch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ausgeglichen werden. Dabei werden jedoch auch Elemente verwendet, die jetzt zur Diskussion stehen, weil bei ihrem Einsatz Gestaltungsgrundsätze oft vernachlässigt werden. Das wird anhand von drei Kriterien erläutert: 1) Schaffung bzw. Erhaltung einer erkennbaren Straßentypologie: Die Straßenraumgestalt soll dem Raumtyp soweit entsprechen, daß besondere Hinweise darauf überflüssig werden. 2) Die Einheit des Straßenraumes muß erhalten bzw. geschaffen werden: Diese Forderung wird bei der Anwendung von Versätzen, wechselseitigem Parken, Sperren usw. oft vernachlässigt. 3) Die Erkennbarkeit der räumlichen Situation und ihrer Funktion muß hergestellt bzw. erhalten werden: Die angewandten Elemente müssen plausibel sein, damit sie nicht zur Verunsicherung führen (z.B. Aufp[lasterungen nur, wenn nennenswerter Fußgängerverkehr zu erwarten ist und nicht etwa in bestimmten, willkürlich festgelegten Abständen>. Dazu kommt die Forderung nach Einfachheit und Klarheit bei der Gestaltung. - Die hier erläuterten Gestaltungsgrundsätze schränken die Verwendung mancher bekannter Elemente zur Verkehrsberuhigung ein. In solchen Fällen werden andere Strategien, wie z.B. die Einführung von Tempo 30, empfohlen. Provisorische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden als der Stadtgestalt besonders abträglich angesehen, weil sie unsere Städte zu einem "Stückwerk geflickter Straßenräume" machen können.