Detailergebnis zu DOK-Nr. 35576
Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen - Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des hessischen Großversuchs
Autoren |
W. Durth |
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Sachgebiete |
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Straße und Autobahn 38 (1987) Nr. 9, S. 331 -344, 35 B, 6 Q
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen wird an drei Gründen erörtert: Energieeinsparung, Umweltschutz und Sicherheit. Bereits von 1974-1977 ließ der Bundesverkehrsminister den Großversuch "Auswirkung einer Richtgeschwindigkeit im Vergleich zu einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen" und von 1985-1986 den "Abgas-Großversuch" durchführen. Ergebnis war 1977 die Richtgeschwindigkeit-Einführung und 1986 die Erkenntnis, daß die Förderung der Katalysatortechnik mehr verspricht als eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anordnung streckenweiser Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundesautobahnen liegt nach wie vor im Ermessen der Verkehrsbehörden der Länder. Um Versuchsergebnisse zu erhalten, ließ der hessische Minister für Wirtschaft und Technik im Rahmen eines Großversuchs zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Hessen das Fahrverhalten und die Verkehrssicherheit bei begrenzter Geschwindigkeit untersuchen. Dazu wurde die zulässige Geschwindigkeit auf zwei Autobahnstrecken auf 100 km/h und auf einer weiteren Strecke auf 120 km/h beschränkt. Mit der wissenschaftlichen Betreuung des Großversuchs wurde die T H Darmstadt beauftragt. Zu ermitteln war: die Einstellung des Autofahrers, das tatsächliche Fahrverhalten, das Unfallgeschehen im Vorher- Nachher-Vergleich. 1725 beantwortete Fragebögen wurden ausgewertet. Die meisten Fahrer befürworten v max = 120 km/h. Die einzelnen Meßverfahren, der Befolgungsgrad, die Auswirkungen auf die Fahrweise auf Anschlußstrecken werden erörtert.