Detailergebnis zu DOK-Nr. 35591
Richtlinien für Lärmschutzanlagen (Orig. niederl.: Richtlijnen voor geluidbeperkende constructies)
Autoren |
C.J. Padmos |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Wegen 61 (1987) Nr. 9, S. 294-296, 5 B
Nach dem Inkrafttreten des (niederländischen) Lärmschutzgesetzes vor rund zehn Jahren ist eine Vielzahl von Lärmschutzanlagen gebaut worden. Vor allem die als erste gebauten Anlagen gaben Anlaß zur Kritik im Hinblick auf die Gestaltung und die Unterhaltungskosten, was zur Erarbeitung dieser Richtlinien führte, die hier von den Verfassern kommentiert werden. Bei Lärmschutzanlagen müssen außer dem eigentlichen Zweck - Lärmschutz - auch die Aspekte Verkehrssicherheit (in physischer und psychischer Hinsicht), Gestaltsqualität, Standsicherheit und Unterhaltung beachtet werden. Während früher schallabsorbierende Anlagen als Allheilmittel galten, sollen solche Anlagen nunmehr wegen der gestalterischen Nachteile, der leichteren Verschmutzung und der höheren Kosten nur noch in begründeten Ausnahmefällen angewendet werden. Bezüglich der Verkehrssicherheit wird auf die Regelungen in einschlägigen RONA-Richtlinien verwiesen. Die Ausführungen zur Konstruktion umfassen die Gesichtspunkte Standsicherheit, Schlagfestigkeit, Farbechtheit, Brandschutz, Standardisierung und Maßtoleranzen. Den Unterhaltungskosten gilt besondere Aufmerksamkeit in Verbindung mit der Qualität der Baumaterialien. Neue Entwicklungen, zum Beispiel beim Korrosionsschutz, werden sorgfältig beobachtet.