Detailergebnis zu DOK-Nr. 35613
Liberalisierung und Harmonisierung als Aufgabe und Chance einer gemeinsamen Verkehrspolitik im EG-Raum
Autoren |
R. Willeke |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft |
Zeitschrift für Verkehrswissenschaft 58 (1987) Nr. 2, S. 71-99, 1 T, 62 Q
Die Liberalisierung der EG- Verkehrsmarktordnung hat durch das Urteil vom 22. Mai 1985 des Europäischen Gerichtshofes zur Untätigkeitsklage neuen Antrieb erhalten, indem dem Europäischen Rat auferlegt wird, die im EG-Vertrag vorgesehene Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet des internationalen Verkehrs und im Verhältnis der Verkehrsträger u.a. Schiene/Straße zu gewährleisten und die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind, zu benennen. Es geht um die Regulierung bzw. um die Deregulierung des Verkehrssektors. Die Literaturdiskussion dazu wird dargelegt. Kritisiert wird der mangelhafte Wettbewerb unter den Stichpunkten natürliche Monopole, ruinöse Konkurrenz, externe Effekte und Wettbewerbsverzerrungen. Der vertretenen These "Liberalisierung überwindet Wettbewerbsmängel" wird allerdings die Feststellung gegenübergestellt, daß externe Effekte im Marktmechanismus nicht berücksichtigt und die Realkostenverfälschungen nicht beseitigt sind. Zu den externen Kosten zählen unter anderen die Beanspruchung von Umweltgütern und die Unfallfolgen. Eine Politik der Deregulierung des Transportmarktes ist schon recht gut vorbereitet. Der EG-Rat hat Ende 1985 beschlossen, den freien Verkehrsmarkt ohne Mengenbeschränkung, die schrittweise Anpassung der bilateralen Kontingente mit Gemeinschaftskontingenten sowie den Abbau der Wettbewerbsverzerrungen während der Übergangszeit.