Detailergebnis zu DOK-Nr. 35621
Kommunale Planungshoheit und interkommunale Planungsnotwendigkeit
Autoren |
K. Fischer |
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Sachgebiete |
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
Berichte zur Raumforschung und Raumplanung (Wien) 31 (1987) Nr. 1/2, S. 27-37, 8 B, 6 Q
Ein Plädoyer für stadtregionale Planungskonzepte am Beispiel des Rhein-Neckar-Raumes (RNR). Die Planungsverdrossenheit der achtziger Jahre soll überwunden werden. Die Planungsnotwendigkeit ergibt sich durch die wachsenden Verflechtungen im Stadt-Umland-Bereich und die Verdichtung des Raum-Zeit-Systems der Siedlungen. Die sektoralen, räumlichen und institutionellen Verflechtungsfelder charakterisieren die interkommunalen Abhängigkeiten. Wachsende Maßstabsvergrößerung und Fremdbestimmung, schrumpfende Ressourcen und steigende Umstrukturierungsaufgaben machen Planung notwendig. Der RNR ist implosionsartig gewachsen und ist der einzige Verdichtungsraum in der Bundesrepublik Deutschland, der sich auf drei Bundesländer erstreckt. Die raumordnungspolitischen Aufgaben erstrecken sich auf die "Verbesserung der Siedlungsstruktur" und "Sicherung des Naturraumpotentials". Als Beispiele werden genannt: Zusammenhang zwischen Verflechtungsintensität und Verwaltungsvollzug, Freiflächensicherung und Strukturumschichtung zwischen Verdichtungskern und -umland. Leitmotive für die räumliche Planung: Umstrukturierung, Redimensionierung, Individualisierung und Renaturierung.