Detailergebnis zu DOK-Nr. 35684
Wie lange können wir es uns leisten, die Straße unzureichend zu erhalten? Bedarfsschätzungen für Bund, Länder und Gemeinden
Autoren |
A. Schmuck |
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Sachgebiete |
12.0 Allgemeines, Management |
Asphaltstraße 21 (1987) Nr. 6, S. 13-23, 10 B, 6 Q
Am Anfang einer Diskussion über Straßenzustand und Schätzungen für zukünftige Aufwendungen für eine Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustands muß die Beantwortung der komplexen Frage stehen, was unter Zustand und Anforderungsniveau überhaupt zu verstehen ist. Hier wird unterschieden in Straßenerhaltung im engeren und im weiteren Sinne. "Erhaltung im engeren Sinne" dient dabei der Sicherstellung eines ausreichenden Gebrauchswertes und der langfristigen Substanzerhaltung, was gleichzeitig die Untergrenze des Erhaltungsbedarfs darstellt. Entsprechende Arbeiten können entweder einfache und meist permanent zu wiederholende Unterhaltungsoder großflächige Instandsetzungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sein. Aus betriebswirtschaftlichen und aus gesamtwirtschaftlichen Gründen sind die in größeren Zeitabständen periodisch anfallenden Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen vorzuziehen, die zu ganz bestimmten optimalen Zeitpunkten ausgeführt werden sollten. Diese Zeitpunkte hängen von baulichen Merkmalen und von den Verkehrsbelastungen ab. Werden diese optimalen Zeitpunkte überschritten, dann treten gesamtwirtschaftliche Verluste auf. "Erhaltung im weiteren Sinne" schließt Maßnahmen qualitätsverbessernder Art ein, die in weiten Teilen des Straßennetzes für die Verbesserung der Umwelt-, der Umfeld- und der Verkehrsbedingungen dringend erforderlich sind. Auch hierfür müssen Finanzmittel in ausreichendem Umfang berücksichtigt werden. Bei Bundesfernstraßen wird der Erhaltungsbedarf derzeit weitgehend abgedeckt, bei anderen Straßenarten wird, insbesondere bei einem Großteil der Gemeindestraßen, schon die "Erhaltung im engeren Sinne" nur knapp finanziell abgedeckt. Als Folge der Erhöhung der zulässigen Achslasten werjden in den im Güterverkehr stärker beanspruchten Straßennetzteilen zudem zukünftig zusätzliche Mittel generell bereitgestellt werden müssen.