Detailergebnis zu DOK-Nr. 35702
Zumutbarkeitsgrenzen bei Straßenverkehrslärm
Autoren |
J. Kersten |
---|---|
Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Bayerische Verwaltungsblätter 118 (1987) Nr. 21, S. 641-644
Das Urteil des BVerwG vom 22.5.1987 (DOK Straße Nr. 35 525) wird zum Anlaß genommen, zunächst die Ansätze für eine VO zur Regelung der Immissionsgrenzwerte gemäß § 43 BImSchG und zu einem Verkehrslärmschutzgesetz aufzuzeigen, um festzustellen, daß die Erwartungen der Finanzminister, ohne eine normative Regelung würden die finanziellen Belastungen nicht so hoch werden, sich gerade aufgrund des vorgenannten Urteils nicht erfüllen konnten. In einem 2. Kapitel wird auf die Verkehrslärmschutzrichtlinien eingegangen, die die Grenzwerte des gescheiterten Gesetzentwurfs übernommen haben, ebenso wie die meisten erst- und zweitinstanzlichen Verwaltungsgerichte, was im 3. Teil behandelt wird. Deshalb überrasche es, daß das BVerwG diese fundierte Rechtsprechung zu den IGW für unmaßgeblich erklärt und im Einzelfall niedrigere Grenzwerte zugrundelegt, obwohl das BVerwG früher von einer außerrechtlichen Fachfrage ausgegangen ist. Gewichtige Gesichtspunkte wie z.B. Beeinträchtigung des Natur- und Landschaftsschutzes durch zu weites Abrücken von Wohngebieten und höhere Lärmschutzwände sprechen gegen eine große Steigerung der Lärmschutzanforderungen. Dies läßt sich nach der deutlichen Aufforderung des BVerwG in seiner Rechtsprechung nur durch eine normative Regelung erreichen. Daß dem Verordnungsgeber ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt ist als den Verwaltungen und Gerichten bei Einzelfallentscheidungen ohne normative Grundlage, macht das BVerwG auch erneut in seiner Stellungnahme gegenüber dem BVerfG im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde deutlich.