Detailergebnis zu DOK-Nr. 35723
Bewertungsverfahren in der Straßenplanung - Fallbeispiel für die Linienbestimmung nach § 16 FStrG mit Hilfe der RAS-W
Autoren |
U. Lüdtke S. Klockow H. Meyer |
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Sachgebiete |
5.12 Straßenquerschnitte |
Straße und Autobahn 38 (1987) Nr. 10, S. 372-378, 6 B, 10 Q
Im April 1986 hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Rahmen der Richtlinien für die Anlage von Straßen den Teil Wirtschaftlichkeitsberechnungen (RAS-W) herausgegeben. Die Möglichkeiten und Grenzen der RAS-W bei der Planung von Stadtautobahnen werden aufgezeigt. Dabei werden auch diejenigen Kriterien behandelt, die bei einer Kosten- Nutzen-Analyse bisher nicht erfaßt werden können. Sie werden den Schwerpunkt einer Fortschreibung der RAS-W bilden. Der Bau von Bundesfernstraßen stößt vor allem in Ballungsgebieten auf Protest. Die Planung sollte allen Beteiligten offen dargelegt werden. Für die Linienbestimmung gilt § 16 des Bundesfernstraßengesetzes. Dabei sind heute ganz besonders die Aspekte des Umweltschutzes zu beachten. An einem Beispiel, der Planung der Verlängerung des BAB-Ringes A 10 in BerlinW. wird gezeigt, welche Gesichtspunkte bei der Auswahl unter vier Trassierungsvarianten zu berücksichtigen sind. Die eigentliche "Knochenarbeit" bei der Bewertung ist die Berechnung der sogenannten Zielerträge für Reisezeit, Beeinträchtigung des Stadtbildes, Belastung der Umwelt, Einfluß auf den ÖPNV, Energieverbrauch. Bei einer Weiterentwicklung der RAS-W sollte es vorrangig sein, Richtlinien für die Berechnung umweltrelevanter Bemessungskriterien aufzustellen.