Detailergebnis zu DOK-Nr. 35774
Berechnung äquivalenter Überrollungen zur Quantifizierung der Verkehrsbelastung
Autoren |
U. Neumann |
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Sachgebiete |
11.1 Berechnung, Dimensionierung, Lebensdauer |
Straße und Autobahn 38 (1987) Nr. 12, S. 460-464, 4 B, 2 T, 9 Q
In den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen RStO 86 wird eine 10 t Achslast als zulässig angenommen. Nach der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung ist eine Antriebsachse von 11 t zulässig. In der EG ist künftig mit der Zulassung einer Achslast von 11,5 t zu rechnen. Eine Bewertung der Straßenbeanspruchung kann hinreichend genau aus den Ergebnissen des AASHO-Road-Tests erfolgen. Die Berechnung für eine 10 t Achslast wird vorgenommen. Das im Jahre 1968 von MAIS entwickelte Rechenverfahren wird vorgestellt. Es erlaubt, aus Achslast-Verteilungen äquivalente Übergänge einer 10 t Achse zu berechnen. Auf der Grundlage neuerer Meßdaten wird eine Neuberechnung durchgeführt. Dabei werden u.a. die geänderten Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen, RStO, berücksichtigt. Der von MAIS 1968 berechnete Multiplikationsfaktor von 1,5 für die Umrechnung von Lkw/Tag in äquivalente Übergänge ist unter Berücksichtigung der derzeitigen Verkehrsbelastung auf 5 bis 18 angewachsen, wobei die Bauklasse keinen wesentlichen Einfluß hat. Bei einer Zuordnung äquivalenter Achsen zu den Bauklassen der RStO 86 ergibt sich gegenüber MAIS eine Erhöhung um den Faktor 15 bezüglich der Straßenbeanspruchung bei einer Autobahn mit hohem Schwerverkehrsanteil.