Detailergebnis zu DOK-Nr. 35797
Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes und zur Neuordnung der Straßenverwaltung in Baden-Württemberg v. 16.6.1987
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung |
Gesetzblatt für Baden-Württemberg (1987) Nr. 9, S. 177-189
Artikel 1 enthält die Änderung des Straßengesetzes für Baden-Württemberg, die im wesentlichen eine Anpassung des Landesrechts an die Anderung des FStrG durch das Zweite FStrÄndG bringt. (Das Straßengesetz ist in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.9.1987 im GesBI BW 1987, Nr. 17, S. 477-497, neu veröffentlicht worden.) Durch Art. 2 wurde ein neues Landesamt für Straßenwesen Baden- Württemberg eingerichtet. Diesem obliegen landesweit einheitlich zu erledigende Aufgaben des Straßenwesens, der Neubau der Bundesautobahnen in BW (ohne Planung), Modernisierung der BAB einschl. Planung und die Verwaltung der bestehenden BAB. Hierzu erging die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums BW über die Errichtung eines Landesamtes für Straßenwesen vom 20.8.1987 (Gemeinsames Amtsblatt Baden-Württemberg Nr. 29, S. 828- 830).