Zurück
Vor
Detailergebnis zu DOK-Nr. 35800
Vorbehalt von Entschädigungsansprüchen bei Veräußerung des Grundstücks nach Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG v. 6.3.1987-4 C 36.83)
Autoren | |
---|---|
Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Deutsches Verwaltungsblatt 102 (1987) Nr. 17, S. 906-907
Hat ein Eigentümer einen Planfeststellungsbeschluß angegriffen, weil für mittelbare Beeinträchtigungen keine Entschädigung - zumindest dem Grunde nach - festgesetzt wurde, so ist das auf Aufhebung oder Ergänzung des fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses gerichtete Klagebegehren nicht erledigt, wenn der Eigentümer das Grundstück nach Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses zwar veräußert, jedoch Ansprüche auf Entschädigung weiterhin geltend macht. Die sachlichen Grundlagen des Anspruchs waren bis dahin schon hinreichend konkretisiert und der Anspruch damit schon soweit verfestigt, daß seiner Verselbständigung gegenüber dem Eigentumsrecht nichts mehr im Wege steht.