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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35805
Schadensersatz wegen mangelhafter Ausführung unabhängig von Mängelbeseitigung (BGH v. 6.11.1986 - VII ZR 97/85)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 18 (1987) Nr. 1, S. 89-91
Ein nach § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B begründeter Schadensersatzanspruch in Höhe des zur Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrages steht dem Auftraggeber unabhängig davon zu, ob er die Mängel beseitigen lassen will. Der Anspruch erlischt auch nicht, wenn der Auftraggeber das Grundstück, auf dem sich das mangelhafte Bauwerk befindet, veräußert, bevor er den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat.